Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit der Auftragsannahme wird den AGB der Mentorium GmbH (im Folgenden „Mentorium“) und den inhaltlichen Leistungspunkten zugestimmt. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Mentorium mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen und Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.Geltungsbereich und Änderungen

Der Inhalt des Vertrages zwischen Mentorium und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftrages, den jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibungen und diesen Geschäftsbedingungen. Im Falle von Widersprüchen in den einzelnen Unterlagen gelten die Unterlagen in der vorgenannten Reihenfolge.

Mentorium ist zu Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Mentorium wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, Gesetzesänderungen oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Sofern die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden führt, muss Mentorium die Änderung dem Kunden spätestens sechs Kalenderwochen vor Inkrafttreten mitteilen. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf wird Mentorium in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

2. Vertragsschluss

Auf eine grundsätzlich unverbindliche Anfrage des Kunden erstellt Mentorium ein Vertragsangebot. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Mentorium kommt zustande, wenn der Kunde das von Mentorium abgegebene Angebot zur Leistungserbringung durch Erklärung in Textform (Telefax, E-Mail, Brief) oder durch Bestätigung des Auftrags im online-Bestellprozess angenommen hat. Bereits die Bestätigung einer Reservierung begründet ein Vertragsverhältnis.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Um einen reibungslosen Ablauf eines Auftrages zu gewährleisten, müssen durch den Kunden Mitwirkungspflichten erfüllt werden. Diese Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten des Kunden, auf deren Einhaltung Leistungen von Mentorium, insbesondere Terminbestätigungen, beruhen.

  1. Der Kunde stellt alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien vollständig und leserlich zur Verfügung.
  2. Der Kunde dokumentiert bei Vertragsschluss in schriftlicher Form, wenn die Erbringung der Leistung nur während eines bestimmten Zeitraumes möglich ist und eine verspätete Leistung keine Erfüllung mehr darstellen würde.
  3. Texte müssen als in einem Textverarbeitungsprogramm gesetzte Datei geliefert werden. Übernimmt Mentorium mit Zustimmung des Kunden die Übertragung aus einem anderen Datenformat (zB .pdf), gilt die sich daraus ergebende Datei als Ausgangstext.
  4. Die Daten müssen virenfrei sein. Eingehende Daten sind auf Viren zu prüfen.
  5. Der Kunde garantiert, dass er die Nutzungsrechte an den Vorlagen und an den zu bearbeitenden Materialien hat, insbesondere dass er über das Recht verfügt, anderen die Nutzung, insbesondere die Bearbeitung und Vervielfältigung dieser Vorlagen zu gestatten. Der Kunde wird Mentorium von sämtlichen Ansprüchen und außergerichtlichen sowie gerichtlichen Kosten und Ersatzansprüchen freihalten, die aus der Verletzung von Immaterialgüterrechten Dritter hergeleitet werden.
  6. Der Kunde steht für die Rechtmäßigkeit der überlassenen Inhalte ein und stellt Mentorium von Ansprüchen Dritter aufgrund etwaiger rechtswidriger Inhalte zB gem. §§ 184-189 StGB oder aus dem rechtswidrigen Verbreiten von Schriften iSv § 11 Abs. 3 StGB frei.
  7. Der Kunde stimmt zu, dass Mentorium zur Vertragserfüllung jederzeit Dritte einsetzen darf.

4. Entgelte, Rechnungsstellung und Einwendungen

(1) Mentorium stellt dem Kunden die erbrachten Dienstleistungen inklusive deutscher Umsatzsteuer in Rechnung. Bei Änderungen der Umsatzsteuer ist Mentorium berechtigt, die Entgelte entsprechend der Veränderung anzupassen, ohne dass sich daraus ein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht des Kunden ergibt.

(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird mit Abschluss des Vertrages eine Vorauszahlung in Höhe voller Höhe des vereinbarten Entgelts fällig. Bei Reservierungsverträgen wird eine Vorauszahlung in Höhe der im Vertrag aufgeführten Summe fällig. Mentorium wird mit der vereinbarten Leistung erst nach Eingang der Vorauszahlung beginnen bzw. wird die Arbeit erst nach Eingang der Vorauszahlung verbindlich einplanen. Bei Reservierungen wird die Vorauszahlung bei endgültiger Fälligkeit des Vergütungsanspruchs mit diesem verrechnet. Mentorium wird dem Kunden hierüber eine Rechnung erstellen.

(3) Ein Nachweis des geleisteten Vorschusses ist innerhalb von 24 Stunden nach Zustandekommen des Vertrages per E-Mail (kontakt@lektorat-bachelorarbeit.at) zu übermitteln. Falls der erste Termin der Leistungserbringung vor Ablauf dieser 24 Stunden erfolgt, muss der Zahlungsnachweis innerhalb einer Stunde ab Annahme des Vertragsangebots durch den Kunden übermittelt werden. Als Zahlungsnachweise gelten: Screenshot oder PDF-Beleg der Transaktion bei Online-Banking, Foto vom Überweisungsbeleg bei Nutzung eines Überweisungsautomaten, Nachweis der Bank bei telefonischer Überweisung (Fax, E-Mail). Der Zahlungsnachweis muss folgende Informationen ausweisen: Name des Kunden, Betrag, Kontodaten des Kunden sowie von Mentorium und Mentorium als Zahlungsempfänger. Ein ausgefüllter Überweisungsträger wird nicht als Zahlungsnachweis akzeptiert. Sollten durch die Überweisung Gebühren anfallen (z. B. bei Auslandsüberweisungen), müssen diese vom Kunden in den Überweisungsbetrag mit einkalkuliert werden. Falls kein Überweisungsbeleg im oben definierten Zeitraum nachweisbar übermittelt wird, verzögert sich der Beginn der Leistungshandlung bzw. die Ausführungsfrist entsprechend.

(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen Ansprüche von Mentorium aufrechnen und nur gegen solche Ansprüche steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zu.

5. Datenschutz, Verschwiegenheit

(1) Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift dies anordnet oder erlaubt. Erbringt Mentorium zusammen mit Dritten oder über Dritte eine Leistung, so kann Mentorium diesen Dritten Daten über den Kunden bekannt geben, soweit diese Bekanntgabe für die Erbringung und Abwicklung dieser Leistungen oder für das Inkasso notwendig ist.

(2) Mentorium ist berechtigt, dem Kunden unter der vom Kunden bei Vertragsschluss mitgeteilten Rufnummer, E-Mail-Adresse oder Postadresse Text- oder Bildmitteilungen zu Zwecken der Beratung und Bewerbung von Produkten in Zusammenhang mit bestehenden und gegebenenfalls noch abzuschließenden Verträgen zukommen zu lassen, sofern der Kunde der Zusendung zugestimmt hat. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, eine erteilte Zustimmung schriftlich zu widerrufen.

(3) Mentorium sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der von ihr zu bearbeitenden Vorlagen zu und verpflichtet sich, im Falle der Beauftragung Dritter, diese zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Darüber hinaus ist Mentorium verpflichtet, die zum Zwecke der Leistungserbringung überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Mentorium haftet nicht für den unbefugten Zugriff Dritter beim Versand per E-Mail oder per Brief, insbesondere bei der Kommunikation mit dem Kunden in elektronischer Form, da eine vollständige Sicherheit nicht gewährleistet werden kann.

6. Haftungsausschluss

(1) Mentorium haftet für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Sach- oder Vermögensschäden aus der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Mentorium der Höhe nach begrenzt bis zum jeweiligen Auftragswert (netto). Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Mentorium.

(2) Mentorium haftet nicht für bestimmte Prüfungsergebnisse (Noten) oder das Nichtbestehen einer Prüfung. Alle gebuchten Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.

(3) Für Schäden, die durch Viren entstehen, übernimmt Mentorium keine Haftung. Die gesamte EDV sowie ein und ausgehende E-Mails werden regelmäßig auf Viren überprüft. Bei elektronischen Lieferungen von Dateien ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Dateien auf Viren verantwortlich.

Rücktrittsrecht, Lieferzeiten, Teilleistungen

(1) Eine Haftung für Schäden oder Verzögerungen nicht nur vorübergehender Art, die durch höhere Gewalt entstanden sind, ist ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Streik oder Aussperrung, Rohstoff- oder Energiemangel sowie nicht vermeidbare Betriebs- oder Transportstörungen wie zum Beispiel Stromausfall, Feuer, Wassereinbrüche, Netzwerk- und Serverfehler, andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von Mentorium nicht zu vertretenden Hindernisse. In diesen Ausnahmefällen ist Mentorium berechtigt, die Frist zur Erbringung der Leistung angemessen, mindestens jedoch um die Dauer der Behinderung, zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Mentorium ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn eine Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und dies für den Kunden zumutbar ist. Eine Verpflichtung zu Teillieferungen besteht nicht, es sei denn dies wurde ausdrücklich in Textform vertraglich zwischen den Parteien vereinbart.

(3) Werden Mentorium nach Abschluss des Vertrages rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte bekannt, so hat sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Kunde im vollen Umfang. Sofern bis zum Rücktrittszeitpunkt noch keine Leistungen erbracht worden sind, behält Mentorium 50% des Netto-Auftragsvolumens als Stornierungsgebühren ein.

(4) Die im Auftrag angegebenen Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Vereinbarte Lieferzeiten können nur eingehalten werden, wenn der Kunde den ihm obliegenden Pflichten nachgekommen ist. Bei nachträglichen Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Hält Mentorium einen Liefertermin nicht ein, so hat der Kunde in Textform eine angemessene Nachfrist zu setzen.

8. Reservierungen und Stornierungsbedingungen

Mentorium ermöglicht ihren Kunden, für die angebotenen Leistungen vor Beginn der Leistungserbringung ein Wunschzeitfenster für die Leistungserbringung zu reservieren. Bereits diese Reservierung ist verbindlich und verpflichtet zur vollen Zahlung der gebuchten Leistungen, soweit nicht innerhalb der Stornofristen in Textform insgesamt der Rücktritt von den gebuchten Leistungen erklärt wurde. Soweit die tatsächlich aufgrund der Reservierung erbrachte Leistung einen geringeren Umfang hat, als in der Reservierung vom Kunden angegeben, gilt der bei Reservierung ausgewiesene Preis als Pauschalpreis.

Im Fall der Stornierung seitens des Kunden oder der Nichtinanspruchnahme der beauftragten Leistung, werden pauschale Stornogebühren geltend gemacht, für die der Kunde wie folgt zur Zahlung verpflichtet bleibt, es sei denn der Kunde weist nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist:

Der Kunde kann reservierte Leistungen nicht kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung bis zu 14 Tage vor Beginn des reservierten Wunschzeitfensters bleiben 25 % der Auftragssumme zur Zahlung fällig Bei einer Stornierung bis zu 7 Tage vor Beginn des reservierten Wunschzeitfensters bleiben 50 % der Auftragssumme zur Zahlung fällig. Bei einer späteren Stornierung ist das volle Entgelt fällig. Die genannten Pauschalen entsprechen dem aufgrund der organisatorischen Ausrichtung von Mentorium auf das kundenseitig benannte Wunschzeitfenster nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden.

9. Sonstige Bestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertragsverhältnisses bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die rechtlich zulässig ist und dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Zwischen dem Kunden und Mentorium kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung, wie es zwischen inländischen Personen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt, sofern nicht zwingendes Recht die Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung vorschreibt. Die Vertragssprache ist deutsch.
Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Mentorium, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,

Mentorium GmbH 
Würzburgerstr. 4 
D-10789 Berlin
Email: kontakt@lektorat-bachelorarbeit.at
Telefax: +49 (0)30 531 565 79
Telefon: +49 (0)30 531 565 80 (Öffnungszeiten: Mo-So: 9h – 20h)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und uns zurücksenden an:

Mentorium GmbH, Würzburgerstr. 4, D-10789 Berlin
Telefax: +49 (0)30 531 565 79; Email: kontakt@lektorat-bachelorarbeit.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: *

…………………………………………………………………………………………………………………………………………
(Art der Dienstleistung, Vertragsnummer)

Bestellt am ………………………..(Datum)

Name des Kunden: ………………………..

Anschrift des Kunden:

………………………..

………………………..

………………………..

Unterschrift Kunde ………………………..
(nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum:……………..

(*) Unzutreffendes streichen

II. Besondere Bedingungen für Lektorats-, Formatierungs-, Übersetzungs- , Umschreibe-, Korrektorats- und Transkriptionsleistungen

Das Ziel der textbezogenen Leistungen von Mentorium sind die weit überwiegende Reduzierung aller vom Kunden verursachten Fehler im Ausgangstext (Korrektorat), die stilistische Optimierung des Textes sowie Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil (Lektorat) und die Formatierung eines Textes nach konkreten Vorgaben (Formatierungsvorschriften) oder nach von Mentorium definierten Standards. Die durch Mentorium vorgenommenen Korrekturen/Vorschläge werden in einer für den Kunden nachvollziehbaren Art und Weise gekennzeichnet. Wird jeweils nur eine der hier genannten Leistungen beauftragt, übernimmt Mentorium keine Haftung für den Ausgangstext im Übrigen (zB wenn sich durch Lektoratsleistungen Änderungsbedarf an der Formatierung oder wenn sich durch Formatierungsleistungen Änderungsbedarf am Text ergibt).

2. Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden

Um den Erfolg der beauftragten Leistung herbeizuführen, müssen durch den Kunden besondere Mitwirkungspflichten erfüllt werden. Nachstehende Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten des Kunden, deren Einhaltung die Leistungen von Mentorium bedingen. Der Kunde ist verpflichtet, Mentorium vor Ausführungsbeginn bekannt zu geben,

  • ob der Text bei einer Schweizer Hochschule/Behörde eingereicht wird und folglich die Schweizer Sprachbesonderheiten bei der Korrektur vom Lektor zu berücksichtigen sind,
  • ob es sich um einen juristischen Text handelt,
  • wenn die Verwendung bestimmter Schreibweisen gewünscht ist; insbesondere bei fremdsprachigen Begriffen, spezifischen Fachbegriffen (zB. in medizinischen oder biologischen Texten) und besonderen Schreibweisen, die vom jeweils aktuellen Rechtschreib-DUDEN abweichen und nicht korrigiert werden sollen,
  • wofür und ggf. in welcher Stückzahl er den vertragsgegenständlichen Text verwenden will,
  • ob bei englischer Zielsprache Britisches oder Amerikanisches Englisch zugrunde gelegt werden soll.

Kostenfreie Nachbearbeitung

Unabhängig vom Bestehen eines Mangels bietet Mentorium dem Kunden auf dessen Wunsch unter folgenden Voraussetzungen eine kostenfreie Nachbearbeitung des überarbeiteten Ausgangstextes an: Sollte der Kunde mit der Leistung vom Mentorium unzufrieden sein, kann er innerhalb von 48 Std. nach Zusendung des überarbeiteten Ausgangstextes eine nochmalige Überarbeitung kostenfrei beauftragen. Ausgeschlossen von der kostenfreien Nachbearbeitung sind Express-Aufträge, die binnen 24h von Mentorium geleistet werden müssen. Die Nachbearbeitung erfolgt innerhalb einer Frist von maximal 4 Werktagen.

Gewährleistung/ Mängelhaftung

(1) Nach allgemeiner Lebenserfahrung führen die beauftragten Leistungen regelmäßig nicht zu einer Beseitigung aller Fehler. Ein Fehler in diesem Sinne liegt vor, wenn die Rechtschreibung, Grammatik oder der Satzbau von den möglichen Schreibweisen oder Formulierungen des jeweils aktuellen Duden abweicht und nach diesem als falsch gilt. Der Vertragserfolg ist daher bereits eingetreten, wenn Mentorium mindestens 85% der im Ausgangstext vorhandenen Fehler berichtigt. Dem Kunden ist insoweit bekannt und er erkennt es ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie eine nach gewöhnlichen Maßstäben zu kurze Frist zur Leistungserbringung aus dem Verhältnis des Textumfangs zum gewünschten Rückgabetermin den Vertragserfolg beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss der Arbeiten immer noch vereinzelt Fehler im Text verbleiben können. Bei Express-Aufträgen mit einem Textvolumen von mehr als 2000 Wörtern gilt der Vertragserfolg daher bereits als eingetreten, wenn Mentorium 70% der im Ausgangstext vorhandenen Fehler berichtigt.

(2) Etwaige Mängel sind nach der Natur des Vertragsverhältnisses stets offensichtlich und daher vom Kunden innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Übersendung des überarbeiteten Textes (Abnahme) zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde keine Ansprüche wegen dieser Mängel mehr geltend machen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(3) Soweit der Kunde Gewährleistungsrechte aus Stellungnahmen von Dritten ableitet, müssen diese nebst der Authentifizierung des Dritten schriftlich an Mentorium weitergeleitet werden, um eine etwaige Mangelhaftigkeit der Vertragsleistungen aus Gründen, die weder Vertragsgegenstand sind, noch den branchenüblichen Standards entsprechen, überprüfen zu können.

Versandgefahr

Der Rückversand der korrigierten Texte erfolgt entsprechend der Vereinbarung in Papierform oder in Datenform. Mentorium übernimmt keine Haftung für eine erfolgreiche Vermittlung oder Übersendung der versandten korrigierten Texte. Die Leistungspflichten sind erfüllt, wenn die überarbeiteten Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben worden sind. Der Versand auf elektronischem Weg (z.B. per E-Mail) oder auf eine andere Art der Fernübermittlung erfolgt auf alleinige Gefahr des Kunden. Bei Übersendung der korrigierten Texte per E-Mail oder auf eine andere Art der Datenfernübertragung ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten nicht ausgeschlossen werden kann.

Urheberrechte

Für den Ausnahmefall, dass durch die Bearbeitung der Ausgangstexte eine Miturheberschaft begründet wird, überträgt Mentorium dem Kunden mit der vollständigen Zahlung sämtlicher noch offenen Forderung aus der Geschäftsbeziehung die ausschließlichen Nutzungsrechte an den überarbeiteten Texten inklusive der Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Vermietung, Veröffentlichung und Bereithaltung der Vorlagen zum Download. Mentorium stellt insoweit sicher, dass sie hinsichtlich etwaiger Miturheberschaften ihrer Mitarbeiter und/oder Erfüllungsgehilfen verfügungsbefugt ist und stellt den Kunden vorsorglich von etwaigen Ansprüchen im Fall einer Miturheberschaft frei.

III. Besondere Bedingungen für Unterrichtsleistungen

1. Garantie von gebuchten Leistungen

Mentorium garantiert die vom Kunden gebuchten Unterrichts- und Datenanalyseleistungen im definierten Zeitrahmen umzusetzen. Sollte Mentorium Termine nicht einhalten können, wird der Kunde darüber per E-Mail und falls möglich auch telefonisch informiert. Mentorium versucht in diesem Fall in Absprache mit dem Kunden zügig einen Ersatztermin zu vereinbaren. Sollte Mentorium einzelne Unterrichtseinheiten nicht umsetzen können, erhält der Kunde für diese nicht umgesetzten Unterrichtseinheiten das bereits gezahlte Geld unbar zurückerstattet.

2. Terminverschiebungen

Sollte der Auftraggeber einen vereinbarten Unterrichtstermin nicht einhalten können, muss mindestens 2 Tage (48 Stunden) vor dem Termin eine schriftliche (per E-Mail) Terminverschiebung an den betreuenden Dozenten und an Mentorium (kontakt@lektorat-bachelorarbeit.at) erbeten werden. Mentorium versucht in diesem Fall nach bestem Ermessen und Möglichkeiten einen Ersatztermin zu vereinbaren. Bei akuter Krankheit kann der Kunde einen Termin auch bis maximal 3 Stunden vor Terminbeginn absagen mit der Bitte um Verschiebung. Ein Ersatztermin kann in diesem Fall nur gewährt werden, wenn der Kunde innerhalb von 24 Stunden nach dem ursprünglich geplanten, ausgefallenen Unterrichtstermins ein ärztliches Attest (per Scan oder Foto) an Mentorium per E-Mail (kontakt@lektorat-bachelorarbeit.at) übermittelt. Termine können vom Kunden maximal ein Mal verschoben werden, andernfalls würden diese verfallen. Sollte der Kunde trotz mehrmaliger Kontaktaufnahme per E-Mail (wie vom Kunden genannt) entweder gar nicht auf Terminvorschläge reagieren oder keinen der mehrfach vorgeschlagenen Termine wahrnehmen wollen, so erlischt der Anspruch auf Umsetzung der vom Kunden gebuchten Leistungen nach Ablauf des im Vertrag definierten Umsetzungszeitfensters.

3. Einhaltung des Umsetzungszeitraums und Beantragung einer Verlängerung

Für die garantierte Umsetzung der gebuchten Unterrichts- und Datenanalyseleistungen ist der Kunde dazu angehalten die Unterrichtstermine möglichst gleichmäßig über den vereinbarten Zeitraum zu nehmen. Spontane Bündelung aller Termine zu Vertragsende kann bei einem großen Zeitkontingent nicht garantiert werden. Zudem verpflichtet sich der Kunde die gebuchten Unterrichtseinheiten in dem vertraglich festgehaltenen Zeitraum zu nehmen. Merkt der Kunde während des Unterrichts, dass er einen Teil der Unterrichtstermine nach Ablauf des Umsetzungszeitraums wahrnehmen möchte, so muss er Mentorium schriftlich per E-Mail (kontakt@lektorat-bachelorarbeit.at) um die Verlängerung seiner Vertragslaufzeit bitten. Mentorium prüft die Anfrage und ermöglicht eine Vertragsverlängerung bei freien Kapazitäten unter den folgenden Voraussetzungen: Eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums muss rechtzeitig vor Ablauf des letzten Viertels des vertraglich garantieren Umsetzungszeitraums vorgenommen werden. Maximal kann dabei ein Viertel des gebuchten Zeitkontingents (z. B. Unterrichtseinheiten, Coaching-Einheiten) übertragen werden. Beantragt der Kunde eine solche Verlängerung nicht, so kann er keine Termine nach Ablauf vereinbaren. Das restliche Zeitkontingent verfällt damit.

4. Verschiebung des gesamten Umsetzungszeitraums / Unterrichtszeitraums (vor Beginn der gebuchten Leistung)

Sollte der Kunde die bereits gebuchten Unterrichtseinheiten nicht zum vereinbarten ersten Termin beginnen können, so hat er die Möglichkeit den Unterrichtsbeginn (den gesamten Unterrichtsblock) ein Mal kostenfrei in ein anderes Zeitfenster zu verschieben. In diesem Fall muss er Mentorium schriftlich per E-Mail (kontakt@mlektorat-bachelorarbeit.at) darüber informieren. Der Unterrichtsbeginn kann maximal um sechs Monate nach hinten verschoben werden.

5. Dozenten und Wechsel eines Dozenten

(1) Sofern dem Kunden bereits bei Vertragsschluss ein Dozent namentlich benannt wird, ist dies nicht vertragsgegenständlich und stellt lediglich eine unverbindliche Information des Kunden dar. Mentorium behält sich vor, dem Kunden einen anderen Dozenten zuzuteilen, wenn dies aus betriebstechnischen Gründen (zB Krankheit des Dozenten) erforderlich wird. Dies gilt insbesondere auch bei Terminverschiebungen und Laufzeitverlängerungen gemäß der vorstehenden Ziffern 3 und 4.

(2) Sollte der Kunde mit dem Unterricht unzufrieden sein, so muss er Mentorium bereits nach dem ersten Unterrichtstermin schriftlich (per E-Mail an kontakt@lektorat-bachelorarbeit.at) informieren. Mentorium wird dem Kunden einen passenden Ersatzdozenten stellen. Der Wechsel des Dozenten ist nur einmal möglich. Sollte der Kunde auch beim zweiten Dozenten (2. Unterrichtstermin) unzufrieden sein, so muss er dies Mentorium ebenfalls schriftlich per E-Mail (kontakt@lektorat-bachelorarbeit.at) mitteilen und erklären, den bereits gebuchten Unterricht zu stornieren. In diesem Fall wird Mentorium 50% des Rechnungsbetrags einbehalten und leistet eine unbare Rückerstattung für die restlichen 50 % des Rechnungsbetrags des hier geschlossenen Vertrags. Bei Folgeverträgen (z.B. Hinzubuchung weiterer Unterrichtseinheiten beim gleichen Dozenten) hat der Kunde keinen Anspruch auf einen anderen Dozenten.

6. Folgeverträge und Nachbuchungen

Jede Buchung von weiteren Leistungen (z.B. zusätzliche Unterrichtseinheiten) müssen immer über Mentorium erfolgen, niemals über den gestellten Dozenten. Erst nach abgeschlossener Buchung kann der Kunde weitere Termine mit dem betreuenden Dozenten vereinbaren. Der Kunde darf mit keinem von Mentorium gestellten Dozenten Nebenabreden treffen. Er darf also keine Leistungen mit ähnlichem Charakter direkt mit dem Dozenten vereinbaren. Dies gilt nicht nur für den Kunden selbst, sondern auch für dessen Bekannte, Freunde und Familie. Bereits gebuchte Unterrichtseinheiten können vom Kunden nicht auf andere Personen übertragen werden.

7. Technische Voraussetzungen bei Online-Unterricht

Bei vereinbartem Online-Unterricht ist der Kunde dafür verantwortlich einen funktionstüchtigen und für Skype-Videokonferenzen ausgelegten Computer mit Ton, Mikrofon und funktionsfähiger Webcam für den Unterricht zu nutzen sowie einen Internetanschluss mit der von Skype empfohlenen Mindest-Bandbreite für Videoanrufe (HD) zu verwenden. Kann ein Unterrichtstermin oder Coaching-Termin aufgrund technischer Probleme von Seiten Mentorium nicht umgesetzt werden, hat der Kunde ein Recht auf einen kurzfristigen Ersatztermin. Verzögert sich der Beginn eines Unterrichtstermins oder Coaching-Termins aus technischen Gründen von Seiten des Kunden, so gewährt der Dozent nach Möglichkeit und zeitlicher Verfügbarkeit aus Kulanz eine Verlängerung des Termins. Ein Ersatztermin wird in diesem Fall nicht gewährt. Falls ein Termin aus technischen Gründen nicht umgesetzt werden kann und die Ursache dafür nicht klar bei dem Kunden oder Dozenten zu finden ist, so wird dem Kunden ein Ersatztermin gewährt. Bei wiederholten Schwierigkeiten mit der Internetverbindung ist der Kunde dazu verpflichtet für einen alternativen funktionierenden Internetzugang zu sorgen. Falls der Kunde die Leistungen stornieren möchte, so gelten unsere Stornierungsbedingungen.

8. Aufzeichnung und Verbreitung unterrichtsbezogener Daten

Dem Kunden ist es untersagt, während des Unterrichts Ton- und Filmaufnahmen in jeglicher Form vom Unterricht anzufertigen und weiterzuverbreiten. Dem Kunden ist es untersagt, handschriftliche während des Unterrichts angefertigte Aufzeichnungen weiterzuverbreiten. Der Kunde erkennt insoweit an, dass es sich bei der Konzeption und Durchführung des Unterrichts um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt, und die Rechte gem. §§ 15 ff UrhG beim Urheber verbleiben und nicht vom Kunden erworben werden und dass Mentorium alle Nutzungsrechte vom Dozenten übertragen worden sind.

9. Stornierung von gebuchten Leistungen

Der Kunde kann bereits gebuchte Unterrichts-Leistungen nicht kostenfrei stornieren. Sollte der Kunde noch keine der bereits gebuchten Unterrichtseinheiten genutzt haben, werden bei einer Stornierung 50% des Rechnungsbetrags einbehalten. Sollte der Kunde nach Wahrnehmung von mindestens zwei Unterrichtsterminen die bereits gebuchten Unterrichtseinheiten stornieren wollen, würden 100% des Rechnungsbetrags einbehalten. Er hat in diesem Fall somit keinen Anspruch auf Rückerstattung. Bei Folgeverträgen im Zusammenhang mit Unterricht, Datenanalyse und Coaching (z. B. nachgebuchte Unterrichtseinheiten) wird im Falle einer Stornierung kein Geld zurückerstattet. In diesem Fall fallen 100% Stornierungsgebühren an.

Dem Kunden bleibt jeweils nachgelassen, zu beweisen, dass Mentorium durch eine Stornierung kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

IV. Aktions-, Gutschein- und Rabattbedingungen

1. Einlösung

Ein Kunde kann einen Gutschein- oder Rabattcode während der Bezahlungsabwicklung im Warenkorb (“Warenkorb bearbeiten” auswählen) einlösen. Hierzu muss der Rabattcode im Gutscheinfeld eingegeben werden, der Rabatt wird anschließend in dem Leistungsangebot ausgewiesen.

2. Aktionszeitraum

Der Rabatt- oder Gutscheincode gilt ausschließlich im jeweiligen angegebenen Aktionszeitraum.

3. Barauszahlung

Eine Barauszahlung oder Verrechnung des Rabatt- oder Gutscheincodes ist nicht möglich.

4. Mindestbestellwert

Es gilt der innerhalb der jeweiligen Aktion angegebene Mindestbestellwert. Ist ein Mindestbestellwert nicht gesondert ausgewiesen, entspricht der Mindestbestellwert dem Wert des Gutscheins oder dem %-Betrag des Rabatts. Dies wird bei Rabatten zB so berechnet, dass 5 % Rabatt einem Mindestbestellwert von 5,- € entspricht, 10 % Rabatt einem Mindestbestellwert von 10,- € usw. Ein Rabatt- oder Gutscheincode kann auch bei Unterschreiten des Mindestbestellwertes eingelöst werden, ist danach jedoch nicht mehr nutzbar.

5. Beschränkungen

  • Grundsätzlich sind die Versandkosten von Rabatten ausgenommen. Eine Ausnahme stellt der Versandkostenrabatt dar.
  • Pro Bestellvorgang kann maximal ein Rabatt- oder Gutscheincode eingelöst werden.
  • Rabatte, Rabattaktionen und rabattierte Gutscheine sind grundsätzlich nicht miteinander kombinierbar. Ein Geschenkgutschein kann nur mit anderen Rabatten kombiniert werden, wenn für den Geschenkgutschein der volle Preis bezahlt wurde (keine doppelte Rabattierung möglich).
  • Bei der Inanspruchnahme einer Reservierung sind etwaige Gutscheine/ Rabatte bereits bei der Bestellung einzulösen. Die Nutzung von Gutscheinen/ Rabatten bei der abschließenden Berechnung der reservierten und erbrachten Leistungen ist ausgeschlossen, wenn der Mindestbestellwert bei der Differenz zwischen reservierter und erbrachter Leistung nicht erreicht wird.
  • Wenn ein Kunde von einem Widerrufs- oder Rücktrittsrecht Gebrauch macht, wird der ermäßigte Preis erstattet. Der Gutschein kann bei einem Folgeauftrag wieder verwendet werden bzw. wird durch Mentorium ein gleichwertiger Gutschein erteilt.